Begriffe


Grenzermittlung

Katastervermessung zur Feststellung oder Wiederherstellung des örtlichen Verlaufs der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grundstücksgrenzen. Aufsuchen, Überprüfen und Kennzeichnen der Grenzpunkte von Flurstücken bzw. Parzellen.

Teilungsvermessungen

Aufteilung von Grundstücken (Flurstücken) durch Festlegung und Vermessung der neuen Grenzen in der Örtlichkeit. Dabei werden die Größe und die Lage des neuen Grundstücks vermessungstechnisch bestimmt und in das Liegenschaftskataster übernommen. Die neu gebildeten Flurstücke können dann in das Grundbuch übertragen werden.

Abmarken

Örtliche Kennzeichnung der Grundstücks- (Flurstücks-) grenze durch amtliche Grenzzeichen (Grenzstein, Eisenrohr, Eisenbolzen etc.).

Grenztermin

Ein von der Vermessungsstelle festgesetzter Ortstermin zur Abmarkung der Grenzen. Alle am Grenzverlauf rechtlich interessierten Personen können teilnehmen. Die beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten haben das Recht, gehört zu werden und Willenserklärungen abzugeben.

Gebäude

  • Gebäudeeinweisung

Absteckung der Grundrißfläche der baulichen Anlage entsprechend dem genehmigten Bauplan in Bezug auf die Grundstücksgrenzen. Örtliche Kennzeichnung des geplanten Bauwerkes.

  • Gebäudeeinmessung

Vermessung des Gebäudes in Bezug auf die Grundstücksgrenzen zum Eintrag in das Liegenschaftskataster.

 

 

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